- Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1990)
- Steuerrechtsverordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.10.1989 m.spät.Änd., erlassen durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats aufgrund der §§ 3 Nr. 52, 19a IX i.V. mit 51 I Nr. 3, 41 I EStG. Die LStDV enthält Vorschriften über die Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit und die Durchführung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn.- Vgl. auch ⇡ Lohnsteuer.
Lexikon der Economics. 2013.